Mehr entdecken
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do, Fr | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Do | 14:00 bis 18:00 Uhr |
Mittwochs bleibt das Rathaus
geschlossen.
Zum Inhalt, zur Navigation oder zur Startseite springen.
Gemeinde Lauben | Online: https://www.lauben.de//
Sie sind hier: Rathaus & Service > Gemeindeverwaltung > Ihr Anliegen
Wahlhelfer sind als ehrenamtliche Mitglieder der Wahl- und Briefwahlvorstände zuständig für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen und Abstimmungen und die Ermittlung und Feststellung der Ergebnisse.
Ohne eine große Zahl ehrenamtlicher Wahlhelfer wäre es nicht möglich, Wahlen und Abstimmungen (Europa-, Bundestags-, Landtags-, Kommunalwahlen, Volksentscheide auf Landesebene und Bürgerentscheide auf kommunaler Ebene) durchzuführen. Ein Wahlehrenamt übernehmen zu können, ist daher für alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger eine ehrenvolle Aufgabe.
Bei landesweiten Wahlen und Abstimmungen werden zwischen 100.000 und 150.000 ehrenamtliche Wahlhelfer benötigt. Diese sind Mitglieder in den Wahlorganen (Wahlvorstände beziehungsweise Briefwahlvorstände), die in den Gemeinden für jeden Stimmbezirk (Wahllokal) gebildet werden. Jeder Wahlvorstand oder Briefwahlvorstand besteht in der Regel aus fünf bis neun Mitgliedern; hierbei gibt es verschiedene Funktionen (Vorsitzender, Stellvertreter, Schriftführer und sonstige Beisitzer).
Sie haben folgende Aufgaben:
Die Wahlvorstände müssen bereits vor Öffnung der Wahllokale um 8:00 Uhr Vorbereitungen treffen. Bis 18:00 Uhr sind die Wahllokale geöffnet. Danach folgt die Auszählung. Diese kann - je nach Umfang der Wahl - bis nach Mitternacht dauern, bei Gemeinde- und Landkreiswahlen wird die Auszählung soweit erforderlich am Montag nach der Wahl fortgesetzt.
Die Wahlvorstände und damit die Wahlhelfer werden von den Gemeindebehörden berufen. Rechtzeitig vor der Wahl oder Abstimmung erhalten sie ein Berufungsschreiben mit Informationsmaterial. Für Wahlvorsteher, Schriftführer und deren Stellvertreter werden in der Regel Schulungen durchgeführt.
Bei der Tätigkeit als Wahlhelfer handelt es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit. Finden sich nicht genug freiwillige Helfer, so kann jeder, der wahlberechtigt ist, zur Übernahme eines Wahlehrenamts verpflichtet werden. Die Übernahme kann nur aus wichtigem Grund abgelehnt werden.
Wichtige Gründe sind u.a.:
Die Entscheidung, ob ein wichtiger Grund vorliegt, trifft die zuständige Wahlbehörde. Der Wahlberechtigte ist dafür darlegungspflichtig. Wahlhelfern kann ein Erfrischungsgeld als Aufwandsentschädigung gewährt werden. Die Höhe legt die jeweilige Gemeinde fest.
Wer Interesse an der Ausübung des Wahlehrenamts hat, wendet sich bitte rechtzeitig vor einer Wahl oder Abstimmung an seine Gemeinde.
Wahlhelfer müssen grundsätzlich für die jeweilige Wahl wahlberechtigt sein; in der Regel werden auch für überörtliche (landesweite) Wahlen nur die Wahlberechtigten der jeweiligen Gemeinde als Wahlhelfer berufen.
Um wahlberechtigt zu sein, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Name | Telefonnummer | Zimmer | Bemerkung |
---|---|---|---|
Theresia Kaiser | 08374 5822-11 |
Um Ihnen ein optimales Benutzererlebnis zu bieten, verwenden wir auf dieser Website Cookies. Sie können über die "Cookie Einstellungen" Ihre aktuellen Cookie Präferenzen anpassen. Durch das Betätigen des Buttons "Akzeptieren" stimmen Sie der Verwendung aller Cookies zu. Mithilfe des Buttons "Konfigurieren" können Sie entscheiden, welche Cookies Sie zulassen wollen. Eine Auflistung aller verwendeten Cookies finden Sie in unserem Datenschutzhinweis.
Cookie Hinweis
Durch das Betätigen des Buttons "Akzeptieren" stimmen Sie der Verwendung aller Cookies zu. Mithilfe des Buttons "Speichern" können Sie entscheiden, welche Cookies Sie zulassen wollen.
Cookie Einstellungen
Wir speichern Ihre Cookie Einstellungen für zukünftige Besuche unseres Internetauftritts.
Google Maps
Wir verwenden den interaktiven Kartendienst Google Maps zur Darstellung von Wegbeschreibungen und Standorten.
ReadSpeaker
Wir verwenden das externe Tool ReadSpeaker, welches Ihnen sämtliche Textabschnitte vorlesen kann.
eMedien Bayern
Wir verwenden das externe Datei-Verwaltungstool eMedien Bayern, um Ihnen unsere Dokumente auch Online zur Verfügung zu stellen.
Datenschutz
Eine Auflistung aller verwendeten Cookies finden Sie in unserem Datenschutzhinweis.