Eine Anmerkung vorab: Der gute Ton und Anstand würden es gebühren, sich mit den Beteiligten Personen und Gruppen an den Tisch zu setzen und kontroverse Themen zu besprechen. Leider haben die Vertreter*innen des Bayrischen Landesverein für Heimatpflege e.V. sowie Denkmalnetz Bayern und weitere Akteure die sich rund um das Thema „Löwen“ positionieren den Kontakt zur Presse und den sozialen Medien einem Kontakt zur Gemeinde vorgezogen. Dabei sehen wir es auch nicht als Versuch der Kontaktaufnahme, wenn Bürger*innen der Gemeinde als Sprachrohr oder Mittelsmänner für den Informationsaustausch genutzt werden.
Daher stehen nun einige Aussagen im Raum, die einer Klarstellung und Hintergrundinformationen bedürfen – diese Hintergrundinformationen hätten wir gern auch in persönlichen Gesprächen mit Landesverein und Denkmalnetz dargelegt, die Initiative zu solchen Gesprächen hätte nach Auffassung der Gemeinde aber von diesen ausgehen müssen. Die Gemeinde hat alle Sachstände und Entscheidungen der letzten Jahre rund um den Löwen offen und transparent an die Bürger*innen der Gemeinde kommuniziert, wenn außenstehende Dritte tiefergreifende Informationen wünschen besteht hier aus unserer Sicht zunächst einmal eine Hohlschuld durch diese.
Die Bitte um einen Gesprächstermin seitens Landesverein wurde durch Laubener Bürger*innen am Gründonnerstag geäußert, in der Form, dass für einen mit den Bürger*innen für den 23.04. bereits vereinbarten Termin angefragt wurde, ob Herr Dr. Neumaier vom Landesverein diesem Termin ebenfalls beiwohnen könne. Im selben Gespräch wurde durch Bürgermeister Pfuhl mitgeteilt, dass die Gemeinde den Abrissbeschluss nicht aufschieben werde. Der Gesprächstermin wurde dabei nie infrage gestellt geschweige denn abgesagt. Im Gegenteil, über die scheinbare Absage des Termins durch die Gemeinde hat die Gemeinde selbst erst durch die Pressemitteilungen des Denkmalnetz und Landesverein für Heimatpflege erfahren.
Grundsätzlich sei erwähnt, dass Konsens zwischen der Gemeinde und den Aussagen des Denkmalnetzes und Landesvereins besteht an der städtebaulichen Lage, Ausrichtung und Kubatur des Gebäudes. Auf Basis der zugrundeliegenden Sachlage und Abwägung der Optionen soll diese städtebauliche Charakteristik auch in die Zukunft geführt werden – aber in einem Ersatzneubau und nicht im Bestand des Gebäudes.
Denkmalnetz und Landesverein für Heimatpflege führen in ihren Pressemitteilungen und sonstigen Veröffentlichungen an, dass sie sich etwa seit dem Jahreswechsel 2025/ 2026 mit dem Thema „Löwen“ in Lauben befassen. Den Entscheidungen der Gemeinde Lauben gehen Planungen und Untersuchungen voraus, die zwischenzeitlich gut über 10 Jahre zurück reichen. Aus dem Bürgerbegehren 2017 gegen den Rathausneubau wurde dabei als eine der Hausaufgaben mitgenommen, dass eine ausführliche Machbarkeitsuntersuchung hinsichtlich Umbau und Weiternutzung im Bestand versus Ersatzneubau durchgeführt werden sollte. Der Bürgerclub Lauben-Heising, der 2017 das Bürgerbegehren gegen den Rathausneubau am Standort des Löwen initiierte und seit 2020 mit drei Sitzen im Gemeinderat vertreten ist, formulierte in seiner Broschüre zum Bürgerbegehren sowie anschließenden Mitteilung im Gemeindeblatt dazu „… den Platz des heutigen Gasthaus „Löwen“ als sozialen Treffpunkt zu erhalten. Ob das im bestehenden Gebäude oder in einem vielleicht kleineren, optisch ähnlichen Gebäude stattfindet, müssen die weiteren Konzeptarbeiten und die entsprechende finanzielle Prüfung zeigen.“
Diese Hausaufgabe wurde gemeinsam mit dem Büro „fabi architekten bda“ in den Jahren 2022 und 2023 auch erledigt. Dabei versteht sich das Architekturbüro fabi sowohl auf die (denkmal-)sanierung im Bestand als auch auf Neubauten (u.a. Generalsanierung historisches Rathaus Forchheim, Umbau denkmalgeschützte Getreidemühle Kemnath, Um- und Neugestaltung Keplermuseum Regensburg). Im Ergebnis der Untersuchung wurden vielzählige Punkte, unter anderem unzureichenden Deckenhöhen, mangelhafter Brandschutz und unzureichende Statik, aufgeführt, die in Summe zu der Einschätzung führten, dass ein Abbruch und Ersatzneubau die sinnvollere Lösung darstellt. In diese Beurteilung flossen auch Kostenschätzungen ein, die für den Neubau (Abbruchkosten bereits berücksichtigt) einen mehr als 15-Prozentigen Kostenvorteil ergaben.
Vor diesem Hintergrund sehen wir die Aussagen von Denkmalnetz und Landesverband, durch den Abbruch würden Steuergelder verschwendet, als haltlos an, da zum einen bereits mehrere Zehntausende Euro für die entsprechenden Untersuchungen aufgewendet wurden und auch die Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten in die Entscheidung einflossen. Hierzu sei angemerkt, dass auch Fördermittel von Bund und Land am Ende des Tages Steuergelder sind.
Laut telefonischer Auskunft von Herrn Dr. Neumaier vom Landesverein für Heimatpflege war ihm zwar bekannt, dass sich Architekten mit dem Gebäude befasst hatten, Ergebnisse und „fachliche Eignung“ des mit der Machbarkeitsstudie beauftragten Architekturbüros seien ihm im Detail nicht bekannt.
Dass ein historisches oder gar denkmalgeschütztes Gebäude abgerissen würde ist schlicht falsch. Das ursprünglich an der Stelle des heutigen "Löwen" befindliche Anwesen ist im Urkataster der Gemeinde mit einem grundlegend anderen Grundriss, sowohl des Hauptgebäudes als auch des Anbaus, vermerkt als wir es heute kennen. Dieses Anwesen brannte 1871 vollständig nieder und wurde anschließend neu aufgebaut, das Gebäude hat mit dem 1394 erwähnten Bau außer dem Standort nichts gemein. Zu dieser Auffassung kommt auch das Landesamt für Denkmalpflege, dessen Gutachten zum Denkmalschutz mit folgendem Fazit abschließt: „Aufgrund der weitreichenden Überformungen verschiedenster Jahrzehnte, besonders prägend der frühen Nachkriegszeit, ist ein Gasthaus einer bestimmten historischen Zeitstellung nicht mehr anschaulich überliefert. […] Denkmaleigenschaft besteht daher nicht.“
Auch kann nicht im Ansatz davon gesprochen werden, dass der Abriss nun mit größter Hast vorangetrieben wird. Im Rahmen der Bürgerwerkstatt 2024 zur Erarbeitung von möglichen Konzepten für die Folgenutzung des Areals rund um den „Löwen“ wurde durch Architekt Fabi die vorgenannte Sachlage ausführlich dargelegt, in den anschließenden Berichterstattungen in der Allgäuer Zeitung vom 22. Januar 2024 sowie im Lauben-Heising Aktuell vom 2. Februar 2024 wurde klar kommuniziert, dass der Gemeinderat und Bürgermeister diesen Weg des Abbruch und Ersatzneubau weiterverfolgen werden. Das „Blättle“ wird allen Haushalten der Gemeinde zugestellt und steht zudem Online für jedermann zur Verfügung, somit kann man sicherlich nicht unterstellen, es wären Informationen zurückgehalten oder nicht transparent und für alle zugänglich kommuniziert worden.
Auch in den darauffolgenden Bürgerversammlungen der Jahre 2024 und 2025 wurde offen über den geplanten Abriss des Gebäudes berichtet. In 2025 wurde ein entsprechendes Schadstoffgutachten zur Ausschreibung der Abbrucharbeiten beauftragt und durchgeführt, auch hierüber wurde öffentlich berichtet. Dass nun, nachdem die Ausschreibung erfolgt und die Aufträge vergeben sind, am Abbruch festgehalten und dieser Durchgeführt wird ist nichts weiter als stringentes und konsequentes Handeln und Umsetzen der Beschlüsse, die über die Jahre gefasst und den Bürger*innen der Gemeinde kommuniziert wurden.
Was kann man der Gemeinde also vorwerfen?
Den Abbruch durchzuführen ohne direkt im Anschluss den Neubau umzusetzen mag ein streitbarer Punkt sein.
Dass die Sanierung, Modernisierung und Wiederbelebung des „Birkenmoos“, als Gaststätte, Treffpunkt und Dorfgemeinschaftshaus zentral in der Gemeinde gelegen, Priorität hat, wurde durch den Gemeinderat klar bestätigt und entsprechend kommuniziert – auch das Feedback aus der Breite der Bevölkerung unterstreicht die Richtigkeit dieser Priorität. Dass durch diese Priorisierung, die mit einem Investitionsvolumen über mehrere Million Euro in die Sanierung des „Birkenmoos“ verbunden ist, die Folgenutzung am Löwen-Areal in die Zukunft verschoben wird, ist logische Konsequenz und wurde ebenfalls offen kommuniziert. Dass es zu einem späteren Zeitpunkt eine Folgenutzung im Bestand des „Löwen“ gibt stand dabei nie zur Debatte, die Ergebnisse der Bestandsaufnahem im Gebäude und zuletzt auch die Ausführungen des Denkmalschutzes sind eindeutig und sprechen gegen den Erhalt.
Wenn man der Gemeinde also Vorwerfen mag, jetzt, im Zeitpunkt der Kostensicherheit für den Abbruch, den Abbruch auch durchzuführen und nicht aufzuschieben, so fußt dies auf einer rein emotionalen und nicht sachlich-rationalen Diskussionsgrundlage.
Mathias Pfuhl Leander Schmid Peter Kerber
Erster Bürgermeister Zweiter Bürgermeister Dritter Bürgermeister
Informativ:
Abschließendes Fazit des Bayrischen Landesamts für Denkmalpflege zur Denkmaleigenschaft des Löwen:
„Zwar liegt das ehemalige Gasthaus im Zentrum des historischen Ortes in Zusammenschau mit der Kirche in ortsbildprägender Lage. Substanziell ist dieses Gebäude mit zweifellos bestehender, besonderer ortsgeschichtlicher Dimension allerdings nicht mehr anschaulich überliefert: Das Gebäudeäußere mit dem heute das Erscheinungsbild wesentlich prägenden Blendfachwerkgiebel und der nachträglichen, statischen Ertüchtigung durch eine vorgesetzte Stützenkonstruktion zeigt sich in der Popularisierung des Heimatstils traditionalistisch und nicht zeitgemäß.
Aufgrund der weitreichenden Überformungen verschiedenster Jahrzehnte, besonders prägend der frühen Nachkriegszeit, ist ein Gasthaus einer bestimmten historischen Zeitstellung nicht mehr anschaulich überliefert. Eine Bedeutung im Sinne von Art. 1 Abs. 1 BayDSchG (geschichtliche, künstlerische, städtebauliche, wissenschaftliche oder volkskundliche Bedeutung) ist nicht erkennbar.
Denkmaleigenschaft besteht daher nicht.
Ein Eintrag in die Bayerische Denkmalliste (Nachtrag) kann daher nicht erfolgen.
Vor dem Hintergrund der dargelegten Veränderungen am Gebäudeäußeren sieht das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege in Bezug auf das Erscheinungsbild des Gebäudes im Weiteren keinen besonders wichtigen Fall gemäß Art. 2 Satz 5 BayDSchG.“









