Interessenbekundungsverfahren

Rathaus

ehemaliger Gasthof Löwen und
Dorfgemeinschaftshaus Birkenmoos,
Lauben (Landkreis Oberallgäu)

 

Hinweis:
untenstehende Informationen können Sie auch hier herunterladen (PDF)

 
PROJEKTDATEN  
Bewerbungsschluss: 31.10.2024
Verfahren: Interessenbekundungsverfahren
Berufsgruppen: Pächter für Betrieb Gaststätte, Veranstaltungssaal oder auch andere Akteure aus Einzelhandel, Handwerk, Kunst/Kultur o. a. für Ortsentwicklung gesucht
Art der Leistung: Betrieb
Bauherr: Gemeinde Lauben
Aufgabe:
  1. Der bestehende Gasthof Löwen mit einer Fläche von 320 m²zuzüglich eines Biergartens und einer Parkplatzfläche, alles im Besitz der Gemeinde Lauben, soll abgerissen werden und durch einen Neubau in gleicher Kubatur mit zeitgemäßer architektonischer Gestaltung ersetzt werden. Dabei soll der bestehende Biergarten integriert werden und die Parkplatzfläche zwischen Gasthof und Kirche soll ebenfalls Bestandteil der Neuplanung sein. Für den zukünftigen Betrieb können zudem das Fernradwegenetz und Wanderwegenetz touristische Anknüpfungspunkte sein, die sich in unmittelbarer Nähe befinden.

    Der Standort grenzt direkt an den attraktiven Dorfplatz an. Die Kreisstraße OA 24 führt als Durchgangstraße am Gebäude vorbei.

    Neben einem zeitgemäßen multifunktionalen Raumprogramm im Erdgeschoss, das an die zukünftigen Nutzungsanforderungen bzw. das Konzept interessierter Betreiber angepasst werden kann, besteht die Möglichkeit, in den Obergeschossen eine Pächterwohnung, Mitarbeiterwohnung oder auch einen kleinen Multifunktionssaal zu integrieren. Alternativ könnte anstelle dessen auch Ferienwohnungen gebaut werden, die ebenfalls durch den Pächter betrieben werden.

  2. Das Dorfgemeinschaftshaus „Birkenmoos“ aus den 1980er-Jahren, zentral gelegen zwischen den Ortsteilen Lauben und Heising im Ortsteil Moos an einer Gemeindeverbindungsstraße, hat eine Fläche von 1.196 m² und befindet sich ebenfalls im Besitz der Gemeinde. Im Erdgeschoss befindet sich eine Gastroküche mit Gaststätte für ca. 80 Personen. Ebenfalls im Erdgeschoss befinden sich Schießstände und Kegelbahnen. Im Obergeschoss befindet sich der große Veranstaltungssaal mit Bühne, der abtrennbar in einen großen Bühnensaal und einen kleinen Saal ist. Der Saal bietet ausreichend Platz für Großveranstaltungen bis zu 350 Personen (sitzend). Zum Birkenmoos gehört ein kleiner Biergarten. Mehrere Sportstätten (Fußball, Tennis, Sporthalle, u. a.) liegen direkt angrenzend. Im Birkenmoos gibt es eine Pächterwohnung, die genutzt werden könnte. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Küche mit dem Caterer vor Ort in der Nutzung aufzuteilen.
Eine Sanierung / Modernisierung ist vorgesehen, wenn die finale Folgenutzung geklärt ist.
   
Informationen: Beide Objekte können einzeln betrieben werden; bei gefälligem Konzept ist aber auch die kombinierte Nutzung / Verpachtung beider Gebäude vorstellbar.

Zielsetzung dieses Interessensbekundungsverfahrens ist es, Angebote der Nahversorgung und/oder gastronomische Angebote aller Art zu erhalten, beispielsweise Dorfladen, Bäckerei, Café, Gastronomie oder auch innovative, unkonventionelle Geschäftsmodelle wie z. B. eine Kombination aus Gastronomie und Handel, Handwerk, regionale Erzeugnisse, Kunst/Kultur etc. mit der Chance auf eine regionale Positionierung über Lauben hinaus.

Bei vertraglicher Einigung besteht die Möglichkeit zur Mitgestaltung der Räumlichkeiten im Neubau zu Objekt 1 und in beschränktem Maße ggf. auch bei der Sanierung von Objekt 2.

Weiterführende Unterlagen können bei der Gemeindeverwaltung angefordert werden unter gemeinde@lauben.de

Achtung! Das vorliegende Interessenbekundungsverfahren ist kein Vergabeverfahren im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, der Vergabeverordnung, der Konzessionsvergabeverordnung, der Vergabeverordnung für Bauleistungen oder der Unterschwellenvergabeverordnung.

Die Teilnehmer am Interessenbekundungsverfahren sind nicht an ihre Interessenbekundung gebunden. Umgekehrt ist auch die Gemeinde Lauben nicht an die Ergebnisse des Verfahrens gebunden. Ansprüche gegen die Gemeinde Lauben sind ausgeschlossen, insbesondere wegen der Kosten für die Teilnahme am Verfahren, wegen der Nichtberücksichtigung von Bewerbungen oder für den Fall, dass eine Vergabe der Objekte nicht erfolgt.

Die Gemeinde Lauben behält sich vor, mit dem Teilnehmer, dessen Konzept und Angebot die bestmögliche Leistungs- und Zielerfüllung erwarten lässt, Verträge abzuschließen. Eine Verpflichtung zur Realisierung des Vorhabens besteht erst nach verbindlichem Vertragsschluss und Schaffung des notwendigen Baurechts (Objekt 1). Ein Anspruch des ausgewählten Vertragspartners auf Schaffung des Baurechts besteht nicht und kann auch nicht durch Vertrag begründet werden.

 

Adresse des Bauherren: Gemeinde Lauben, Dorfstraße 2, 87493 Lauben

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