ehemaliger Gasthof Löwen und
Dorfgemeinschaftshaus Birkenmoos,
Lauben (Landkreis Oberallgäu)
Hinweis:
untenstehende Informationen können Sie auch hier herunterladen (PDF)
PROJEKTDATEN | |
Bewerbungsschluss: | 31.10.2024 |
Verfahren: | Interessenbekundungsverfahren |
Berufsgruppen: | Pächter für Betrieb Gaststätte, Veranstaltungssaal oder auch andere Akteure aus Einzelhandel, Handwerk, Kunst/Kultur o. a. für Ortsentwicklung gesucht |
Art der Leistung: | Betrieb |
Bauherr: | Gemeinde Lauben |
Aufgabe: |
|
Informationen: | Beide Objekte können einzeln betrieben werden; bei gefälligem Konzept ist aber auch die kombinierte Nutzung / Verpachtung beider Gebäude vorstellbar. Zielsetzung dieses Interessensbekundungsverfahrens ist es, Angebote der Nahversorgung und/oder gastronomische Angebote aller Art zu erhalten, beispielsweise Dorfladen, Bäckerei, Café, Gastronomie oder auch innovative, unkonventionelle Geschäftsmodelle wie z. B. eine Kombination aus Gastronomie und Handel, Handwerk, regionale Erzeugnisse, Kunst/Kultur etc. mit der Chance auf eine regionale Positionierung über Lauben hinaus. Bei vertraglicher Einigung besteht die Möglichkeit zur Mitgestaltung der Räumlichkeiten im Neubau zu Objekt 1 und in beschränktem Maße ggf. auch bei der Sanierung von Objekt 2. Weiterführende Unterlagen können bei der Gemeindeverwaltung angefordert werden unter gemeinde@lauben.de Achtung! Das vorliegende Interessenbekundungsverfahren ist kein Vergabeverfahren im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, der Vergabeverordnung, der Konzessionsvergabeverordnung, der Vergabeverordnung für Bauleistungen oder der Unterschwellenvergabeverordnung. Die Teilnehmer am Interessenbekundungsverfahren sind nicht an ihre Interessenbekundung gebunden. Umgekehrt ist auch die Gemeinde Lauben nicht an die Ergebnisse des Verfahrens gebunden. Ansprüche gegen die Gemeinde Lauben sind ausgeschlossen, insbesondere wegen der Kosten für die Teilnahme am Verfahren, wegen der Nichtberücksichtigung von Bewerbungen oder für den Fall, dass eine Vergabe der Objekte nicht erfolgt. Die Gemeinde Lauben behält sich vor, mit dem Teilnehmer, dessen Konzept und Angebot die bestmögliche Leistungs- und Zielerfüllung erwarten lässt, Verträge abzuschließen. Eine Verpflichtung zur Realisierung des Vorhabens besteht erst nach verbindlichem Vertragsschluss und Schaffung des notwendigen Baurechts (Objekt 1). Ein Anspruch des ausgewählten Vertragspartners auf Schaffung des Baurechts besteht nicht und kann auch nicht durch Vertrag begründet werden. |
Adresse des Bauherren: Gemeinde Lauben, Dorfstraße 2, 87493 Lauben