Mehr entdecken
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do, Fr | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Do | 14:00 bis 18:00 Uhr |
Mittwochs bleibt das Rathaus
geschlossen.
Zum Inhalt, zur Navigation oder zur Startseite springen.
Gemeinde Lauben | Online: https://www.lauben.de//
Sie sind hier: Rathaus & Service > Gemeindeverwaltung > Ihr Anliegen
Sie benötigen für die Haltung eines sogenannten ''Kampfhundes'' eine Genehmigung. Es wird ein Negativzeugnis erteilt, wenn nachgewiesen wird, dass der Hund keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit vorweist.
In Bayern wurden bereits im Jahr 1992 Regelungen zum Schutz der Bevölkerung vor Angriffen von besonders aggressiven und gefährlichen Hunden erlassen. Kampfhunde werden nach der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit in drei Kategorien eingeteilt.
Bei Hunden der Kategorie I (Pitbull, auch American Pitbullterrier, Bandog, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Tosa-Inu, sowie allen Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen Hunden) ist eine Genehmigung zum Halten erforderlich.
Hunde der Kategorie II (Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin und Rottweiler) gelten dann nicht als Kampfhunde, wenn im Einzelfall durch Sachverständigengutachten nachgewiesen wird, dass das Tier keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit aufweist. In diesem Fall wird ein sogenanntes ''Negativzeugnis'' erteilt.
Ergänzend zu dieser rassespezifischen Einstufung erlaubt § 1 Abs. 3 der Verordnung die Einordnung eines Hundes als ''Kampfhund'' im Einzelfall aufgrund seiner Ausbildung mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität oder Gefährlichkeit.
Die bayerischen Regelungen über Kampfhunde wurden durch Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes vom 12.10.1994 und vom 15.07.2004 als verfassungskonform bestätigt.
Bei einem Hund der Kategorie II muss durch Sachverständigengutachten nachgewiesen werden, dass das Tier keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit aufweist.
Name | Telefonnummer | Zimmer | Bemerkung |
---|---|---|---|
Ursula Siegel | 08374 5822-17 |
Weiterführende Links | |
Hunde; Beantragung einer Erlaubnis zum Halten von Hunden mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit |
Um Ihnen ein optimales Benutzererlebnis zu bieten, verwenden wir auf dieser Website Cookies. Sie können über die "Cookie Einstellungen" Ihre aktuellen Cookie Präferenzen anpassen. Durch das Betätigen des Buttons "Akzeptieren" stimmen Sie der Verwendung aller Cookies zu. Mithilfe des Buttons "Konfigurieren" können Sie entscheiden, welche Cookies Sie zulassen wollen. Eine Auflistung aller verwendeten Cookies finden Sie in unserem Datenschutzhinweis.
Cookie Hinweis
Durch das Betätigen des Buttons "Akzeptieren" stimmen Sie der Verwendung aller Cookies zu. Mithilfe des Buttons "Speichern" können Sie entscheiden, welche Cookies Sie zulassen wollen.
Cookie Einstellungen
Wir speichern Ihre Cookie Einstellungen für zukünftige Besuche unseres Internetauftritts.
Google Maps
Wir verwenden den interaktiven Kartendienst Google Maps zur Darstellung von Wegbeschreibungen und Standorten.
ReadSpeaker
Wir verwenden das externe Tool ReadSpeaker, welches Ihnen sämtliche Textabschnitte vorlesen kann.
eMedien Bayern
Wir verwenden das externe Datei-Verwaltungstool eMedien Bayern, um Ihnen unsere Dokumente auch Online zur Verfügung zu stellen.
Datenschutz
Eine Auflistung aller verwendeten Cookies finden Sie in unserem Datenschutzhinweis.