Grundsteuerreform - Abgabefrist verlängert bis 30. April

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Alle Haus- und Grundstückseigentümer müssen aktiv werden!

Grundsteuerreform - Die neue Grundsteuer in Bayern

Für die Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen und dient der Finanzierung von Schulen und Kitas. Sie hat Bedeutung für jeden von uns.
Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Grundsteuer im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt.
Der Bayerische Landtag hat am 23. November 2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet.
Von 2025 an spielt der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer in Bayern keine Rolle mehr. Die Grundsteuer wird in Bayern nicht nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet.

Bitte beachten Sie für weitere Informationen das PDF-Dokument Grundsteuer.pdf
und die Links: www.grundsteuer.bayern.de und Verkündungsplattform Bayern (verkuendung-bayern.de)Dort finden Sie auch die Formulare als ausfüllbare PDFs. 

NEU: Pressemitteilung BLfSt - Häufige Fehler in den Grundsteuererklärungen

Was ist zu tun?
Ihre Grundsteuererklärung können Sie 30. April 2023 (Frist wurde erneut verlängert) bequem und einfach elektronisch über das Portal ELSTER - Ihr Online-Finanzamt unter www.elster.de abgeben.

Die Formulare für die Grundsteuererklärung stehen während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr) im Eingangsbereich des Rathauses zur Abholung bereit. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Bitte beachten Sie den angebrachten Aushang, der erläutert, welche Formulare für Ihre individuelle Erklärung notwendig sind. Bei Unklarheiten können Sie sich bei Frau Hotz im 1. OG, Zimmer Nr. 9 melden.

 

Zusätzliche Informationen können Sie auch der folgenden Broschüre und dem Flyer entnehmen:
 - Broschüre Grundsteuerreform
 - Flyer Grundsteuerreform
 - Checkliste für ein Wohngrundstück

Bei inhaltlichen Fragen zur Grundsteuererklärung oder wenn Sie die Formulare auf dem Postweg anfordern möchten, wenden Sie sich bitte an die Hotline des Finanzamtes unter 089 / 30 70 00 77. Ebenso erhalten Sie ausführliche Informationen unter www.grundsteuer.bayern.de

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